Bürgschaft und Privatvermögen. Der folgende Text ist keine Rechtsauskunft. Er beschreibt, wie ich wirtschaftlich vorgehe, wenn der Druck spürbar wird.
Was ich in der Beratung sehe
Wer nur die Monats-BWA liest, übersieht, dass die nächsten sechs Wochen die eigentliche Wahrheit erzählen. Bank und Finanzamt lesen Zahlen – nicht Stimmung. Deshalb zuerst Daten, dann Gespräche.
Banken reagieren nicht auf PowerPoint – sie reagieren auf SuSa, Plan und Gesellschafterbeschluss. Bei bürgschaft und privatvermögen entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.
Insolvenz vermeiden – worauf es ankommt
Ich sage selten „geht nicht“. Öfter: „geht, aber nur wenn …“ – und dann liste ich die Bedingungen. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.
Reihenfolge, die ich einhalte
Wöchentlicher Abgleich mit GF – 20 Minuten, protokolliert. Abstimmung mit Kanzlei und Notar vor ersten Unterschriften. Erwerber- oder Sanierungspfad mit einem klaren Datum. Gesellschafterrunde mit schriftlicher Entscheidungsoption.
Klassische Fehltritte
Typisch bei Bürgschaft und Privatvermögen: Weiterzahlen ohne Prioritätenliste. Verkaufsgespräche ohne NDA und Erwerberprüfung. Rücktritt als GF ohne Übergabe.
Wenn Sie nur eine Sache mitnehmen: Erst Struktur, dann Unterschrift.