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Insolvenz vermeiden: Bürgschaft und Privatvermögen | Markus Bertan

Insolvenz vermeiden: Bürgschaft und Privatvermögen (Praxis statt Theorie). Keine Rechtsberatung.

Bürgschaft und Privatvermögen. Der folgende Text ist keine Rechtsauskunft. Er beschreibt, wie ich wirtschaftlich vorgehe, wenn der Druck spürbar wird.

Was ich in der Beratung sehe

Wer nur die Monats-BWA liest, übersieht, dass die nächsten sechs Wochen die eigentliche Wahrheit erzählen. Bank und Finanzamt lesen Zahlen – nicht Stimmung. Deshalb zuerst Daten, dann Gespräche.

Banken reagieren nicht auf PowerPoint – sie reagieren auf SuSa, Plan und Gesellschafterbeschluss. Bei bürgschaft und privatvermögen entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.

Insolvenz vermeiden – worauf es ankommt

Ich sage selten „geht nicht“. Öfter: „geht, aber nur wenn …“ – und dann liste ich die Bedingungen. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.

Reihenfolge, die ich einhalte

Wöchentlicher Abgleich mit GF – 20 Minuten, protokolliert. Abstimmung mit Kanzlei und Notar vor ersten Unterschriften. Erwerber- oder Sanierungspfad mit einem klaren Datum. Gesellschafterrunde mit schriftlicher Entscheidungsoption.

Klassische Fehltritte

Typisch bei Bürgschaft und Privatvermögen: Weiterzahlen ohne Prioritätenliste. Verkaufsgespräche ohne NDA und Erwerberprüfung. Rücktritt als GF ohne Übergabe.

Wenn Sie nur eine Sache mitnehmen: Erst Struktur, dann Unterschrift.

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