Asset Deal: Viele Geschäftsführer unterschätzen, wie schnell aus „eng wird“ eine Haftungsfrage wird. Genau darum geht es hier. Kontext: mitgesellschafter blockiert – exit-optionen.
Was mir in Mandaten auffällt
Der Knackpunkt ist selten das Gesetz – sondern fehlende Dokumentation, wer wann was gewusst hat. Bei asset deal geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.
Gesellschafter wollen häufig „einen Käufer“ – bevor geklärt ist, ob überhaupt fortgeführt werden darf. Bei mitgesellschafter blockiert – exit-optionen entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.
Wie ich Asset Deal sehe
Asset Deal ist kein Automatismus. Es braucht Fortführung oder einen Erwerber, offene Verbindlichkeiten ohne Überraschungen und einen GF, der Entscheidungen schriftlich festhält. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.
Schritte in der Praxis
- Abstimmung mit Kanzlei und Notar vor ersten Unterschriften
- Erwerber- oder Sanierungspfad mit einem klaren Datum
- Gesellschafterrunde mit schriftlicher Entscheidungsoption
- Risikomatrix zu § 15a/15b InsO und Bürgschaften
Dinge, die ich ausgebügelt habe
Drei Fehler bei Mitgesellschafter blockiert – Exit-Optionen: Verkaufsgespräche ohne NDA und Erwerberprüfung. Rücktritt als GF ohne Übergabe. Nur mündliche Gesellschafterabreden.
Ich habe schon genug Mandate nachbearbeitet, die zu früh unterschrieben haben. Das muss nicht sein.