Der folgende Text ist keine Rechtsauskunft. Er beschreibt, wie ich wirtschaftlich vorgehe, wenn der Druck spürbar wird. Insolvenzantrag vs. Verkauf – Schwerpunkt Gesellschafterstreit.
Was ich in der Beratung sehe
Banken reagieren nicht auf PowerPoint – sie reagieren auf SuSa, Plan und Gesellschafterbeschluss. Wenn Gesellschafter nicht mehr unterschreiben, ist die GmbH oft handlungsunfähig, bevor sie zahlungsunfähig ist.
Ich habe Fälle gesehen, die fast gerettet waren – und am Ende an einer unterschriebenen Zahlung ohne Protokoll scheiterten. Bei insolvenzantrag vs. verkauf entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.
Gesellschafterstreit – worauf es ankommt
Gesellschafterstreit scheitert selten am Markt. Es scheitert an fehlenden Protokollen und an Zahlungen „noch schnell vorher“. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.
Reihenfolge, die ich einhalte
Zuerst erwerber- oder sanierungspfad mit einem klaren datum. Dann gesellschafterrunde mit schriftlicher entscheidungsoption. Den Rest packe ich in ein einseitiges Protokoll für die Gesellschafter.
Klassische Fehltritte
Bei Insolvenzantrag vs. Verkauf sehe ich regelmäßig dieselben Umwege:
- Rücktritt als GF ohne Übergabe
- Nur mündliche Gesellschafterabreden
- Steuer- und SV-Rückstände verschweigen
Wer die nächsten 14 Tage sauber dokumentiert, gewinnt Verhandlungsspielraum zurück.