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Markus Bertan

Firmenbestatter-Risiko: Fristen und Haftung für Geschäftsführer | Markus Bertan

Fristen und Haftung für Geschäftsführer – Erfahrung aus der Mandatspraxis, aus der Beratungspraxis zu Firmenbestatter-Risiko.

Fristen und Haftung für Geschäftsführer. Wer mich zu diesem Thema anruft, hat meist schon drei Meinungen gehört – von Bank, Steuerberater und einem Freund mit GmbH.

Was ich in der Beratung sehe

Der Knackpunkt ist selten das Gesetz – sondern fehlende Dokumentation, wer wann was gewusst hat. Bank und Finanzamt lesen Zahlen – nicht Stimmung. Deshalb zuerst Daten, dann Gespräche.

Gesellschafter wollen häufig „einen Käufer“ – bevor geklärt ist, ob überhaupt fortgeführt werden darf. Bei fristen und haftung für geschäftsführer entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.

Firmenbestatter-Risiko – worauf es ankommt

Firmenbestatter-Risiko ist kein Automatismus. Es braucht Fortführung oder einen Erwerber, offene Verbindlichkeiten ohne Überraschungen und einen GF, der Entscheidungen schriftlich festhält. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.

Reihenfolge, die ich einhalte

  1. Abstimmung mit Kanzlei und Notar vor ersten Unterschriften
  2. Erwerber- oder Sanierungspfad mit einem klaren Datum
  3. Gesellschafterrunde mit schriftlicher Entscheidungsoption
  4. Risikomatrix zu § 15a/15b InsO und Bürgschaften

Klassische Fehltritte

Typisch bei Fristen und Haftung für Geschäftsführer: Nur mündliche Gesellschafterabreden. Steuer- und SV-Rückstände verschweigen. LOI unterschreiben, bevor die SuSa stimmt.

Ich habe schon genug Mandate nachbearbeitet, die zu früh unterschrieben haben. Das muss nicht sein.

Das passt dazu

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Kein Verkaufsgespräch: erst verstehen, dann empfehlen.

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