Bewertung bei Schulden. Viele Geschäftsführer unterschätzen, wie schnell aus „eng wird“ eine Haftungsfrage wird. Genau darum geht es hier.
Typische Lage
Gesellschafter wollen häufig „einen Käufer“ – bevor geklärt ist, ob überhaupt fortgeführt werden darf. Bank und Finanzamt lesen Zahlen – nicht Stimmung. Deshalb zuerst Daten, dann Gespräche.
Manchmal ist der GF schon überzeugt – und die Gesellschafter wissen noch nichts. Das verzögert alles. Bei bewertung bei schulden entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.
Einordnung: Insolvenz vermeiden
Wer Insolvenz vermeiden will, braucht Zahlen, die auch der Steuerberater unterschreibt. Alles andere ist Hoffnung. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.
Was ich zuerst tun würde
Gesellschafterrunde mit schriftlicher Entscheidungsoption. Risikomatrix zu § 15a/15b InsO und Bürgschaften.
- Debitoren- und Kreditorenliste ohne Schönfärberei
- SuSa und Bankabstimmung in den ersten sieben Tagen
Fehler, die ich vermeiden würde
Typisch bei Bewertung bei Schulden: Nur mündliche Gesellschafterabreden. Steuer- und SV-Rückstände verschweigen. LOI unterschreiben, bevor die SuSa stimmt.
Ich rate nicht zu Hast – aber zu konsequenter Dokumentation ab Tag eins.