Bürgschaft und Privatvermögen. Wer mich zu diesem Thema anruft, hat meist schon drei Meinungen gehört – von Bank, Steuerberater und einem Freund mit GmbH.
Was ich in der Beratung sehe
Der Knackpunkt ist selten das Gesetz – sondern fehlende Dokumentation, wer wann was gewusst hat. Beim Anteilsverkauf zählt nicht der LOI, sondern ob der Erwerber die Verbindlichkeiten wirklich tragen kann.
Gesellschafter wollen häufig „einen Käufer“ – bevor geklärt ist, ob überhaupt fortgeführt werden darf. Bei bürgschaft und privatvermögen entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.
GmbH verkaufen – worauf es ankommt
GmbH verkaufen scheitert selten am Markt. Es scheitert an fehlenden Protokollen und an Zahlungen „noch schnell vorher“. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.
Reihenfolge, die ich einhalte
Zuerst erwerber- oder sanierungspfad mit einem klaren datum. Dann gesellschafterrunde mit schriftlicher entscheidungsoption. Den Rest packe ich in ein einseitiges Protokoll für die Gesellschafter.
Klassische Fehltritte
Typisch bei Bürgschaft und Privatvermögen: Weiterzahlen ohne Prioritätenliste. Verkaufsgespräche ohne NDA und Erwerberprüfung. Rücktritt als GF ohne Übergabe.
Ich habe schon genug Mandate nachbearbeitet, die zu früh unterschrieben haben. Das muss nicht sein.