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Unternehmensabwicklung: Mitgesellschafter blockiert – Exit-Optionen | Markus Bertan

Mitgesellschafter blockiert – Exit-Optionen. Konkrete Einordnung für Geschäftsführer – Unternehmensabwicklung. Wirtschaftliche Beratung, Recht über Kanzleien.

Unternehmensabwicklung: Wer mich zu diesem Thema anruft, hat meist schon drei Meinungen gehört – von Bank, Steuerberater und einem Freund mit GmbH. Kontext: mitgesellschafter blockiert – exit-optionen.

Was mir in Mandaten auffällt

Ich habe Fälle gesehen, die fast gerettet waren – und am Ende an einer unterschriebenen Zahlung ohne Protokoll scheiterten. Bei abwicklung geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.

Der Knackpunkt ist selten das Gesetz – sondern fehlende Dokumentation, wer wann was gewusst hat. Bei mitgesellschafter blockiert – exit-optionen entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.

Wie ich Unternehmensabwicklung sehe

Unternehmensabwicklung scheitert selten am Markt. Es scheitert an fehlenden Protokollen und an Zahlungen „noch schnell vorher“. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.

Schritte in der Praxis

Zuerst erwerber- oder sanierungspfad mit einem klaren datum. Dann gesellschafterrunde mit schriftlicher entscheidungsoption. Den Rest packe ich in ein einseitiges Protokoll für die Gesellschafter.

Dinge, die ich ausgebügelt habe

Drei Fehler bei Mitgesellschafter blockiert – Exit-Optionen: Steuer- und SV-Rückstände verschweigen. LOI unterschreiben, bevor die SuSa stimmt. Weiterzahlen ohne Prioritätenliste.

Und ja: Ein zweites Meinungsbild lohnt sich fast immer, bevor Sie irreversibel handeln.

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Ich lese mir Ihre Lage durch und sage Ihnen offen, was Sinn macht und was nicht.

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