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Firmenbestatter-Risiko: Fristen und Haftung für Geschäftsführer | Markus Bertan

Fristen und Haftung für Geschäftsführer – Für GFs und Gesellschafter, aus der Beratungspraxis zu Firmenbestatter-Risiko.

Fristen und Haftung für Geschäftsführer. Wenn Sie nur fünf Minuten haben: Lesen Sie den mittleren Abschnitt. Der Rest ist Kontext aus echten Mandaten.

Was mir in Mandaten auffällt

Ich habe Fälle gesehen, die fast gerettet waren – und am Ende an einer unterschriebenen Zahlung ohne Protokoll scheiterten. Bank und Finanzamt lesen Zahlen – nicht Stimmung. Deshalb zuerst Daten, dann Gespräche.

Der Knackpunkt ist selten das Gesetz – sondern fehlende Dokumentation, wer wann was gewusst hat. Bei fristen und haftung für geschäftsführer entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.

Wie ich Firmenbestatter-Risiko sehe

Firmenbestatter-Risiko ist kein Automatismus. Es braucht Fortführung oder einen Erwerber, offene Verbindlichkeiten ohne Überraschungen und einen GF, der Entscheidungen schriftlich festhält. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.

Schritte in der Praxis

  1. Abstimmung mit Kanzlei und Notar vor ersten Unterschriften
  2. Erwerber- oder Sanierungspfad mit einem klaren Datum
  3. Gesellschafterrunde mit schriftlicher Entscheidungsoption
  4. Risikomatrix zu § 15a/15b InsO und Bürgschaften

Dinge, die ich ausgebügelt habe

Typisch bei Fristen und Haftung für Geschäftsführer: Nur mündliche Gesellschafterabreden. Steuer- und SV-Rückstände verschweigen. LOI unterschreiben, bevor die SuSa stimmt.

Und ja: Ein zweites Meinungsbild lohnt sich fast immer, bevor Sie irreversibel handeln.

Das passt dazu

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Kein Verkaufsgespräch: erst verstehen, dann empfehlen.

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